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Monitoringausschuss des Landes Tirol zur Überwachung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung

 

2008 ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) und verpflichtete sich damit, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Das Land Tirol richtet nun angelehnt an den Bundesmonitoringausschuss einen 16-köpfigen Monitoringausschuss ein, der sich mit allen Themen im Bereich Behinderung befasst, die das Land Tirol und die Gemeinden betreffen.

Council of Europe anti-torture Committee visits Austria

 

Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses zur Überwachung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung

 

Die Empfehlungen der Vereinten Nationen für Österreich sind hier und auf der Internetseite von „bizeps“ ( www.bizeps.or.at) in deutscher Sprache und in „Leichter-Lesen-Version“ veröffentlicht. Österreich muss aufgrund dieser Empfehlungen noch viel unternehmen.

  Prinzipien der UN-Konvention:  für den Bereich für Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychosozialen Beeinträchtigungen, Menschen unter Sachwalterschaft, Kindern- und Jugendlichen, sowie Personen, die aufgrund ihrer schweren körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigung nur schwer ihren Willen kundtun können und so von einer Teilnahme am Leben ausgeschlossen werden und diskriminiert werden.
  >Selbstbestimmtes Leben
  >Inklusion
  >Barrierefreiheit
  >Nichtdiskriminierung
  >Partizipation
  >Diversität
   

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