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2008 ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) und
verpflichtete sich damit, die Menschenrechte von Menschen mit
Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Das
Land Tirol richtet nun angelehnt an den
Bundesmonitoringausschuss einen 16-köpfigen Monitoringausschuss
ein, der sich mit allen Themen im Bereich Behinderung befasst,
die das Land Tirol und die Gemeinden betreffen.
Council
of Europe anti-torture Committee visits Austria |
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Prinzipien der UN-Konvention: für den
Bereich für Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychosozialen
Beeinträchtigungen, Menschen unter Sachwalterschaft, Kindern-
und Jugendlichen, sowie Personen, die aufgrund ihrer schweren
körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigung nur schwer
ihren Willen kundtun können und so von einer Teilnahme am Leben
ausgeschlossen werden und diskriminiert werden. |